Wir beraten kommunale Unternehmen (z. B. Stadtwerke), Eigenbetriebe sowie Zweckverbände in allen rechtlichen Belangen der Versorgungswirtschaft, ob öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiert. Regelungen z. B. der AVBWasserV, der StromGVV oder GasGVV gehören zu unserem Alltagsgeschäft. Ebenso betreuen wir Erschließungsvorhaben z. B. in Form der Gestaltung von Erschließungsverträgen.
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